Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Xoptik GmbH
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Lieferungen der Xoptik GmbH, insbesondere im Rahmen von Werkverträgen nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Medizinproduktegesetzes (MPG).
- Abweichende Vereinbarungen oder Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Xoptik GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommende Regelung zu treffen.
§ 2 Preise
- Alle Preise, die bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart werden, sind verbindlich. Sie verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
- Sollte es nach Vertragsabschluss zu unerwarteten Kostensteigerungen kommen, wie z. B. durch Preiserhöhungen von Zulieferern oder Materialverteuerung, ist die Xoptik GmbH berechtigt, diese Kosten an den Kunden weiterzugeben. Der Kunde wird hierüber informiert und kann in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten.
- Preise für Sonderanfertigungen, wie Gläser, Fassungsänderungen/ -umbauten oder Kontaktlinsen, richten sich nach den spezifischen Anforderungen und werden dem Kunden im Rahmen der Beratung transparent dargelegt.
§ 3 Zahlung
- Maßanfertigungen, die als Werkvertrag gefertigt werden (z. B. Brillen, Kontaktlinsen), sind innerhalb von 4 Wochen nach Bereitstellung und Mitteilung der Fertigstellung vollständig zu bezahlen, auch wenn die Ware nicht abgeholt wurde.
- Verzögert sich die Zahlung über diese Frist hinaus, behält sich die Xoptik GmbH das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. zu berechnen.
- Die Xoptik GmbH ist berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % des Gesamtbetrages bei Auftragserteilung zu verlangen. Diese dient zur Deckung von Material- und Bearbeitungskosten.
- Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich in bar oder per EC-Karte. Andere Zahlungsarten, wie Überweisungen oder Ratenzahlungen, sind nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich. Rücklastschriften werden mit einer Bearbeitungsgebühr von 10 € zuzüglich der entstandenen Bankgebühren in Rechnung gestellt.
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Xoptik GmbH.
§ 4 Lieferung und Abholung
- Die angegebenen Lieferzeiten beruhen auf Erfahrungswerten und sind unverbindlich. Verzögerungen, die durch Dritte, höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse entstehen, berechtigen den Kunden nicht zu Schadensersatzansprüchen.
- Ware, die nicht innerhalb von 6 Monaten nach Mitteilung der Fertigstellung abgeholt wird, kann von der Xoptik GmbH verwertet werden, um entstandene Kosten zu decken. In diesem Fall erlischt der Anspruch des Kunden auf die Ware.
§ 5 Gewährleistung und Haftung
- Mängel an der Ware müssen unverzüglich nach Erhalt gemeldet werden. Die Xoptik GmbH hat das Recht, bis zu drei Nachbesserungsversuche durchzuführen. Sollte die Nachbesserung nicht erfolgreich sein, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
- Normale Abnutzung, unsachgemäße Handhabung, Druckstellen durch die neue Brille bei richtiger Anpassung sowie Schäden durch den Kunden fallen nicht unter die Gewährleistung.
- Die Xoptik GmbH haftet nicht für Fehler, die durch falsche Angaben des Kunden, medikamentöser Schwankungen oder durch fehlerhafte Refraktionswerte Dritter entstehen. Es wird empfohlen, die Bestimmung der Augenwerte direkt bei der Xoptik GmbH durchführen zu lassen.
- Für mitgebrachte Materialien des Kunden, wie Fassungen oder Gläser, übernimmt die Xoptik GmbH keine Haftung. Die erbrachte Dienstleistung ist dennoch vollständig zu vergüten.
- Kontaktlinsenträger sind verpflichtet, die empfohlenen Tragezeiten einzuhalten und mindestens alle 6 Monate eine Nachkontrolle durch einen Augenarzt oder Kontaktlinsenspezialisten durchführen zu lassen. Eine Haftung für Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch wird ausgeschlossen.
- Unzufriedenheit mit der Glasqualität oder dem Sichtfeld von Gleitsichtgläsern ist kein Reklamationsgrund, wenn die Unterschiede im Beratungsgespräch erklärt wurden und der Kunde dies trotzdem bestellt hat. Ein Kulanz-Upgrade erfolgt ausschließlich zu den Listenpreisen des Beratungstages für das Upgrade. Aktionspreise sind ausgeschlossen.
§ 6 Rücktritt, Stornierung und Kulanz
- Bei individuell angefertigten Produkten (z. B. Brillen, Kontaktlinsen) ist ein Rücktritt nur möglich, solange die Fertigung noch nicht begonnen wurde. Bereits begonnene oder fertiggestellte Arbeiten sind in vollem Umfang zu zahlen.
- Erfolgt ein Rücktritt vor Beginn der Fertigung, wird eine Stornogebühr von 20 % des Auftragswertes berechnet, um Beratungskosten, entgangenen Gewinn und Aufwände zu decken.
- Reklamiert der Kunde die gelieferten Gläser und wird eine Kulanzregelung getroffen, erfolgt eine Gutschrift abzüglich 20 % des Auftragswertes als Aufwandsentschädigung. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
§ 7 Kontaktlinsenanpassung
- Die Anpassung von Kontaktlinsen ist eine Dienstleistung nach dem Medizinproduktegesetz. Sie umfasst:
- Alle erforderlichen Messungen und Kontrollen,
- Die ersten beiden Linsenlieferungen,
- Das Training für das Ein- und Aussetzen der Kontaktlinsen.
Der Preis hierfür beträgt pauschal 65 €.
- Jede weitere Linsenlieferung und Kontrolle kostet 10 € pro Linse und Auge.
- Eine Garantie für die Verträglichkeit von Kontaktlinsen oder deren langfristigen Tragekomfort kann nicht übernommen werden.
- Alle entstehenden Kosten sind direkt nach der jeweiligen Dienstleistung zu begleichen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Xoptik GmbH.
- Bei Zahlungsverzug ist die Xoptik GmbH berechtigt, die Ware zurückzufordern. Kosten, die durch die Rückabwicklung entstehen, trägt der Kunde.
§ 9 Datenschutz
- Die Xoptik GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
- Ohne Ihre Zustimmung werden Ihre Daten nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Vertrages erforderlich (Ratenzahlung durch Optica Abrechnungszentrum).
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort für alle Leistungen und Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Xoptik GmbH.
- Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Geschäftssitz der Xoptik GmbH, soweit gesetzlich zulässig.
Schlussbestimmungen
Diese AGB regeln die Zusammenarbeit zwischen der Xoptik GmbH und ihren Kunden umfassend und rechtsverbindlich. Bitte lesen Sie die Bedingungen sorgfältig durch. Sollten Fragen bestehen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.